Rechtsanwalt Polen

Rechtsanwalt bei grenzüberschreitenden Konflikten (Polen / Frankreich)

Emrich & Holm unterstützt Sie durch seine Kooperationspartner bei juristischen Fragen und Konflikten grenzüberschreitend auch im Ausland: Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei, wenn die Konfliktparteien aus Polen oder Frankreich stammen.

Wir vertreten Mandanten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsberührung in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Inkasso gerne auch außergerichtlich.


Ihr Rechtsanwalt für eine grenzüberschreitende Konfliktlösung (Polen / Frankreich) – Emrich & Holm, seit mehr als 30 Jahren Kanzlei Ihres Vertrauens:

✔️ Fundierte Expertise in allen vertretenen Rechtsgebieten

✔️ Schwerpunkte im Familien- und Erbrecht

✔️ Fachanwälte für Familienrecht mit hoher Beratungskompetenz

✔️ Persönliche Betreuung des Mandats

✔️ Zielführendes Engagement vor Gericht im In- und Ausland

✔️ Flexible Terminvereinbarung


Häufig stellen sich in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen, Fragen, wie sich Rechtsansprüche in solchen Fällen durchsetzen lassen. Bei vertraglichen Schuldverhältnissen, grenzüberschreitenden Verträgen, schadensbegründeten Ereignissen (Unfälle) oder besonderen Sachverhalten im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie in Erbschaftsfragen (Nachlassabwicklung) brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Belange auch im Ausland (Polen, Frankreich etc.) voranbringt und vertritt.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeitet die Kanzlei Emrich & Holm mit spezialisierten Rechtsanwälten in Polen und Frankreich zusammen. Das erweist sich bei unseren Kernkompetenzen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Inkasso in vielen Fällen als überaus vorteilhaft und zielführend.

Gerne berät Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei Emrich & Holm, wenn Sie juristische Unterstützung im Ausland (Polen, Frankreich etc.) zur rechtlichen Klärung eines Sachverhalts benötigen. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfragen.



Ihr Anwalt engagiert sich für Ihr Recht in Polen und Frankreich

In den von uns vertretenen Rechtsgebieten können wir in besonderen Fällen auf die Unterstützung von erfahrenen Berufskollegen im Ausland bauen: So bietet unsere deutsch-polnische Kooperationspartnerschaft zum Beispiel die Möglichkeit, über einen Anwalt in Polen Rechtsansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen.

Hier übernimmt unsere Kanzlei gerne auch die Schadensregulierung, wenn polnische Bürger Geschädigte eines Unfalls in Deutschland sind oder Ansprüche in Polen geltend gemacht werden sollen oder stellt den notwendigen Kontakt zu Rechtsanwälten in Polen her.



Rechtsberatung in Fragen mit Auslandsbezug (Polen etc.)

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Sie eine fundierte Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Konflikten (Polen, Frankreich) wünschen. In diesen Fällen begleiten wir Mandanten als Korrespondenzanwälte und vermitteln Ihnen im Austausch mit unseren polnischen oder französischen Kollegen eine adäquate Vertretung vor Ort, die Ihre Interessen im Ausland kompetent und mit Kenntnis der spezifischen Rechtslage vertreten.

In grenzüberschreitenden Streitfällen – etwa in Familienangelegenheiten, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen – sind Sie über unsere guten Beziehungen auch im Ausland bestmöglich vertreten.


Kanzlei Emrich & Holm – Ihre Rechtsanwälte begleiten Sie vermittelnd bei Konflikten im Ausland (Polen / Frankreich):

Rechtsanwalt für Polen / Frankreich

Kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon

Anwälte und Team

News zu Rechtsthemen und aktuellen Urteilen