(red/dpa). Bei Streit und Trennung kann ein Ehepartner dem anderen nicht einfach den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren. Auch dann nicht, wenn ihm die Wohnung oder das Haus gehört.

Die Frau war nach ihrer Heirat 2013 in das Haus ihres Mannes gezogen. Nach der Trennung verwehrte dieser seiner Ex-Partnerin den Zutritt, als sie von einem mehrmonatigen Besuch bei ihren Eltern in China zurückkehrte. Streitig war zwischen den beiden, ob sie bereits vor der Reise eine Vereinbarung über ihre Trennung getroffen hatten.

Die Frau wandte sich an das Gericht – mit Erfolg. Die Richter räumten ihr den „Mitbesitz an der Wohnung“ ein. Ein gemeinsam bewohntes Haus verliere seinen Charakter als „Ehewohnung“ nicht allein dadurch, dass sich ein Ehepartner nach der Trennung zu einem mehrmonatigen Verwandtenbesuch im Ausland aufhalte – zumal die Frau diese Besuche auch schon vor der Trennung absolviert habe.

Ehepartner darf nach Trennung in Ehewohnung
Es gebe keine Gründe, warum die Mitbenutzung aufgehoben werden sollte. Der Mann habe zwar behauptet, dass seine Frau ihn 2017 mit einem Messer bedroht habe, habe dies jedoch nicht beweisen können. Auch dass er eine neue Lebensgefährtin in das Haus holen wolle und es deswegen dort keinen Platz mehr für seine Frau gebe, sei kein Grund für ihren Ausschluss.

Im Ergebnis regelte das Gericht die Nutzung der Räume, indem die Ex-Partner Bad mit Toilette und Küche jeweils zeitlich begrenzt nutzen durften. Die Frau erhielt ein Schlafzimmer für die alleinige Nutzung.

Oberlandesgericht Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2019 (AZ: 4 UF 188/18)

Quelle: Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV)